Schluss mit lustig – wer...
Eine Besonderheit des österreichischen Steuersystems ist die begünstigte Besteuerung des Jahressechstels. Ein Sechstel des laufenden Jahresbezuges darf mit einem begünstigten Steuersatz besteuert werden. Dies betrifft die sonstigen Bezüge, zu denen das 13. Und 14. Gehalt (Urlaubsbeihilfe und Weihnachtsremuneration)…
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